Gerichtsklatsche für den Verfassungsschutz: Warum die AfD vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ gelten darf

Gerichtsklatsche für den Verfassungsschutz: Warum die AfD vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ gelten darf

Gerichtsklatsche für den Verfassungsschutz: Warum die AfD vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ gelten darf

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine empfindliche Niederlage bereitet. In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass die Behörde die AfD bis auf Weiteres nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen oder behandeln darf. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung wurde dem Verfassungsschutz vorläufig untersagt. Damit gab das Gericht einem Antrag der Partei weitestgehend statt und setzte ein deutliches Zeichen für den Schutz der parlamentarischen Opposition.

Die Richter setzten sich für ihre Entscheidung mit einem gewaltigen Materialberg auseinander. Die elektronische Akte umfasste Tausende von Seiten und riesige Datenmengen, die der Verfassungsschutz in jahrelanger Kleinarbeit zusammengetragen hatte. Doch am Ende reichte dieses Material laut Gericht nicht aus, um die hohen Hürden für eine Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ zu überspringen. Nach Ansicht der Kölner Richter müssen verfassungsfeindliche Bestrebungen den Gesamtcharakter einer Partei maßgeblich prägen, um ihr als Ganzes zugerechnet werden zu können. Einzelne radikale Tendenzen innerhalb der Organisation oder Äußerungen einzelner Mitglieder reichten dafür nicht aus.

Ein zentraler Punkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war der Begriff der „Remigration“, auf den Kritiker der Partei oft ihre gesamte Argumentation stützen. Hier lieferte das Gericht eine juristische Überraschung: Der Begriff sei unklar und lasse nach dem derzeitigen Erkenntnisstand kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung erkennen. Da der Verfassungsschutz zudem ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt und keine geheimen internen Pläne dargelegt hatte, sah das Gericht keine Grundlage für die weitreichende Einstufung.

Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Debatte um ein mögliches Parteiverbot. Das Gericht stellte klar, dass für ein solches Verbot nicht nur verfassungswidrige Bestrebungen nachgewiesen werden müssten, sondern auch eine aktiv-kämpferische Umsetzung dieser Ziele. Davon könne bei der AfD nach derzeitigem Stand keine Rede sein. Beobachter werten das Urteil als „historisch“, da es die Arbeit der Nachrichtendienste in Bezug auf die Beobachtung politischer Parteien einer strengen rechtsstaatlichen Kontrolle unterzieht.

Während die AfD den Beschluss als Sieg für die Meinungsfreiheit und den fairen politischen Wettbewerb feiert, stehen die Befürworter einer härteren Gangart gegen die Partei vor einem Scherbenhaufen. Die ausführliche Begründung des Gerichts lässt zudem vermuten, dass auch im anstehenden Hauptsacheverfahren keine grundlegend andere Entscheidung zu erwarten ist, sofern der Verfassungsschutz keine neuen, schlagkräftigen Beweise vorlegt.

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